Am 21. und 22. November 2024 fand die Klärschlammtagung des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbands (ÖWAV) statt, bei der rund 290 Teilnehmer*innen die zukünftige Verwertung von Klärschlamm diskutierten. Im Fokus standen die bevorstehenden Änderungen durch die Abfallverbrennungsverordnung (AVV), die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Gemäß der AVV muss ab 2033 kommunaler Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen mit einem Bemessungswert ab 20.000 Einwohnerwerten (EW60) verbrannt und das darin enthaltene Phosphor rückgewonnen werden. Dieses Vorgehen leistet einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung wertvoller Rohstoffe und unterstützt die nachhaltige Kreislaufwirtschaft.
Ein Highlight der Veranstaltung war der Vortrag von Oliver Loebel, Generalsekretär der EurEau, der Einblicke in die europäischen Initiativen rund um Klärschlamm bot. Er skizzierte zukünftige Entwicklungen und hob hervor, dass viele Entscheidungen noch von den Prioritäten der neuen EU-Kommission abhängen.
Die Klärschlammtagung bot eine ideale Plattform für Fachleute, um sich auszutauschen, Herausforderungen zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Die Veranstaltung hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig eine nachhaltige und innovative Klärschlammverwertung für die Zukunft ist.
Wir freuen uns, Teil dieses bedeutenden Austauschs gewesen zu sein und bleiben weiterhin aktiv an der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Lösungen beteiligt.